040-11-12
2. Kreisklasse Staffel 3 - Heteborner SV - SV Saxonia Gatersleben II
Verhandlungsgegenstand: - Nichtantreten zum Pflichtspiel
1. Das Punktspiel wird mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den Heteborner SV als gewonnen gewertet.
2. Der SV Saxonia Gatersleben II wird zu einer Geldstrafe von 50,00 € verurteilt.
3. Der SV Saxonia Gatersleben II trägt die Schiedsrichterkosten i.Hv. 16,50€.
3. Das Rückspiel (Nr. 128) findet beim Heteborner SV statt.
4. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 49,60 € trägt der SV Saxonia Gatersleben. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe und den Schiedsrichterkosten (insgesamt 116,10 €) bis zum 30.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
037-11-12
1. Kreisklasse, Staffel 1 - TV Askania Bernburg III - FSV Rot-Weiß Alsleben II
Verhandlungsgegenstand: - SR-Beleidigung, SR-Bedrohung
1. Der SK M.K. wird für die nächsten nach dem Ereignis zur Austragung kommenden 5 Pflichtspiele gesperrt.
2. Der SK M.K. wird unter Mithaftung des Vereins zu einer Geldstrafe von 50,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 47,60 € trägt der TV Askania Bernburg. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 97,60 €) bis zum 31.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
034-11-12
MINI-EM Qualifikation E-Junioren - 1.FSV Nienburg - Spg Pretzien/Karinth
Verhandlungsgegenstand: - Nichtantreten zum Qualifikationsrückspiel
1. Das Qualifikationsspiel wird mit 3:0 Toren für den 1. FSV Nienburg als gewonnen gewertet.
2. SV Blau-Weiß Pretzien wird zu einer Geldstrafe von 75,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 47,80 € trägt der SV Blau-Weiß Pretzien. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 122,80 €) bis zum 15.01.2012 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
030-11-12
Salzlandliga - SV Wolmirsleben - SV Jahn Gerbitz
Verhandlungsgegenstand: - SR-Beleidigung, SR-Bedrohung
1. Der SK C.O. wird für die nächsten nach dem Ereignis zur Austragung kommenden 4 Pflichtspiele gesperrt.
2. Der SK C.O wird unter Mithaftung des Vereins zu einer Geldstrafe von 40,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 107,65 € trägt der SV Jahn Gerbitz. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 147,65 €) bis zum 31.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
029-11-12
1. Kreisklasse, Staffel 2 - SV Blau-Weiß Großmühlingen - TSV Blau-Weiß Eggersdorf
Verhandlungsgegenstand: - Schiedsrichterbeleidigung durch den Eggersdorfer Trainer
1. Der SK R.B. wird freigesprochen.
2. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 47,80 € trägt der KFV Fußball Salzland.
028-11-12
Kreisliga Süd - SV Eintracht Blau-Gelb Peißen - Sportfreunde Cörmigk
Verhandlungsgegenstand: - Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit
1. Die SF Cörmigk 1921 werden zu einer Geldstrafe von 250,00 € verurteilt.
2. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 47,60 € tragen die SF Cörmigk 1921. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 297,60 €) bis zum 31.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
027-11-12
Kreisunion Frauen, Staffel 2 - SV Blau-Weiß Loburg - Schönebecker SV
Verhandlungsgegenstand: - Grobes Foulspiel, SR-Beleidigung und unsportliches Verhalten
1. Die SK´in C.H. wird bis zum 14.01.2011 gesperrt.
2. Die SK´in C.H. wird unter Mithaftung des Vereins zu einer Geldstrafe von 50,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 101,95 € trägt der Schönebecker SV 1861. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 151,95 €) bis zum 15.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzlandeinzuzahlen.
025-11-12
2. Kreisklasse, Staffel 2 - VfB Glöthe II - TSG Calbe III
Verhandlungsgegenstand: - Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler
1. Der SK M.B. wird für die nächsten nach dem Ereignis zur Austragung kommenden 3 Pflichtspiele gesperrt.
2. Der SK M.B. unter Mithaftung des Vereins zu einer Geldstrafe von 30,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 47,80 € trägt die TSG Calbe. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 77,80 €) bis zum 23.11.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
024-11-12
F-Junioren Turnier - Baalberge - Spg Güsten/Neundorf; Spg Güsten/Neundorf - Löderburg
Verhandlungsgegenstand: - Einsatz nichtspielberechtigter Spieler
1. Das Punktspiel Baalberge - Spg Güsten/Neundorf wird mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den SV 08 Baalberge als gewonnen gewertet.
2. Das Punktspiel Spg Güsten/Neundorf - Löderburg wird mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den FC Bode 90 Löderburg als gewonnen gewertet.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 47,80 € trägt der ESV Lokomotive Güsten. Sie sind bis zum 15.11.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
023-11-12
Kreisliga Nord - SV Wacker Felgeleben - TSG Calbe II
Verhandlungsgegenstand: - Unzureichender Schutz des Schiedsrichterkollektiv
1. Der SV Wacker 90 Felgeleben wird zu einer Geldstrafe von 100,00 € verurteilt.
2. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 152,95 € trägt der SV Wacker Felgeleben. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 252,95 €) bis zum 15.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
022-11-12
Pokalspiel F-Junioren - 1.FSV Nienburg - SV Lok Aschersleben
Verhandlungsgegenstand: - Nichtantreten zum Pokalspiel
1. Das Pokalspiel wird mit 3:0 Toren für den SV Lokomotive Aschersleben als gewonnen gewertet.
2. Der 1. FSV Nienburg wird zu einer Geldstrafe von 30,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 47,80 € trägt der 1. FSV Nienburg. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 77,80 €) bis zum 15.11.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
021-11-12
Salzlandliga Saison 2010/11 - Schönebecke SC II - FSV Drohndorf/Mehringen
Verhandlungsgegenstand: - Tätlchkeit qegen einen Gegenspieler
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Die Verfahrenskosten in Höhe von 40,70€ trägt der KFV Salzland
020-11-12
Salzlandliga Saison 2010/11 - Schönebecke SC II - FSV Drohndorf/Mehringen
Verhandlungsgegenstand: - Wahrheitswidrige Aussagen in den Verfahren 062- u. 070-10-11
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Die Verfahrenskosten in Höhe von 10,60€ trägt der KFV Salzland
019-11-12
1. Kreisklasse, Staffel 1 - SV Einheit Bernburg II - TV Askania Bernburg III
Verhandlungsgegenstand: - SR-Beleidigung, unsportliches Verhalten
1. Der SK T.S. wird bis zum 09.03.2012 gesperrt.
2. Der SK T.S. wird unter Mithaftung des Vereins zu einer Geldstrafe von 50,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 73,65 € trägt der SV Einheit Bernburg. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 123,65 €) bis zum 31.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
017-11-12
1. Kreisklasse Staffel 3 - SV Fortuna Schneidlingen - Warmsdorfer SV
Verhandlungsgegenstand: - Nichtantreten zum Pflichtspiel
1. Das Punktspiel wird mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den SV Fortuna Schneidlingen als gewonnen gewertet.
2. Der Warmsdorfer SV wird zu einer Geldstrafe von 80,00 € verurteilt.
3. Das Rückspiel (Nr. 093) findet beim Froser SV Anhalt II statt.
4. Der Warmsdorfer SV trägt die Schiedsrichterkosten i.H.v. 18,00€.
5. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 49,60 € trägt der Warmsdorfer SV. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe und den Schiedsrichterkosten (insgesamt 147,60 €) bis zum 15.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
6. Die Schatzmeisterin des KFV überweist dem SV Fortuna Schneidlingen die Schiedsrichterkosten.
016-11-12
1. Kreisklasse Staffel 3 - SV 09 Staßfurt III - SV Rotation Aschersleben
Verhandlungsgegenstand: - Einsatz nichtspielberechtigter Spieler
1. Das Punktspiel wird mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den SV Rotation Aschersleben als gewonnen gewertet.
2. Der SV 09 Staßfurt III wird zu einer Geldstrafe von 50,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 49,60 € trägt der SV 09 Staßfurt III. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 99,60 €) bis zum 21.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
015-11-12
2. Kreisklasse Staffel 3 - Froser SV Anhalt II - Warmsdorfer SV II
Verhandlungsgegenstand: - Nichtantreten zum Pflichtspiel
1. Das Punktspiel wird mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den Froser SV Anhalt II als gewonnen gewertet.
2. Der Warmsdorfer SV II wird zu einer Geldstrafe von 75,00 € verurteilt.
3. Das Rückspiel (Nr. 091) findet beim Froser SV Anhalt II statt.
4. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 49,60 € trägt der Warmsdorfer SV II. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 124,60 €) bis zum 15.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
013-11-12
Kreisliga Nord - Schönebecker SV II - SV Warthe Hakeborn
Verhandlungsgegenstand: - Spielabbruch durch den Schiedsrichter auf Bitten der Spieler
beider Vereine
1. Das Punktspiel wird mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den Schönebecker SV 1861 als gewonnen gewertet (Spielstand in der 88. Minute).
2. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 47,80 € trägt der KFV Fußball Salzland.
010-11-12
2. Kreisklasse Staffel 3 - SSV Eintracht Winningen II - SV Wacker Westeregeln II
Verhandlungsgegenstand: - Einsatz nichtspielberechtigter Spieler
1. Das Punktspiel wird mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den SV Wacker Westeregeln II als gewonnen gewertet.
2. Der SSV Eintracht Winningen II wird zu einer Geldstrafe von 50,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 49,60 € trägt der SSV Eintracht Winningen II. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 99,60 €) bis zum 31.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
009-11-12
1. Kreisklasse Staffel 3 - FSV Drohndorf/Mehringen II - SV Hohenerxleben
Verhandlungsgegenstand: - Nichtantreten zum Pflichtspiel
1. Das Punktspiel wird mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den FSV Drohndorf/Mehringen II als gewonnen gewertet.
2. Der SV Hohenerxleben wird zu einer Geldstrafe von 50,00 € verurteilt.
3. Das Rückspiel (Nr. 084) findet bei Drohndorf/Mehringen statt.
4. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 49,60 € trägt der SV Hohenerxleben. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 99,60 €) bis zum 15.12.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
008-11-12
Kreisliga, Staffel Nord - SV Blau-Weiß Pretzien - SV Sankt Georg Hecklingen
Verhandlungsgegenstand: - Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter nach Spielende
1. Der SK A.B. wird bis zum 31.01.2012 für jeglichen Spielbetrieb (Pflicht- und Freundschaftsspiele) gesperrt.
2. Der SK A.B. wird unter Mithaftung des Vereins zu einer Geldstrafe von 50,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 213,50 € trägt der SV 90 Sankt Georg Hecklingen. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 263,50 €) bis zum 15.11.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
007-11-12
Frauenkreisunion - Schönebecker SC - FC Bode Löderburg
Verhandlungsgegenstand: Regelverstoss des Schiedsrichters
Schiedsrichter J.W. verweigerte eine Spielerin mit der Rückennummer "99" mitspielen zu lassen. Deshalb hat der SSC einen Protestantrag an das KSG gestellt. Im Antrag erfolgte der Hinweis, daß das nächste Spiel durch den SR M.U. geleitet wird und dieser die Spielerin mit der Nummer "99" spielen lassen wird.
Das ist eine Vorabinformation, damit der KFV bzw. der SR-Ausschuß gegebenenfalls bis zum 18.09.2011 reagieren können. Das o. g. Verfahren ruht bis zum 17.10.2011 (nächster Spieltag ist der 18.09.2011 plus 4 Wochen Einspruchsfrist)
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Die Verfahrenskosten in Höhe von 47,00€ tragen der Schönebecker SC zu 3/4 und der KFV Salzland zu 1/4.
3. Die bereits eingezahlten Gebühren i.H.v. 25,00 € sind dem SSC zu 1/4 (6,25 €) zu erstatten.
4. Die anteiligen Verfahrenskosten i.H.v. 33.25 € zzg. der anteiligen Gebühren i.H.v. 18,75 € (insgesamt 54,00 €), abzüglich der bereits eingezahlten Gebühr i.H.v. 25,00 € (insgesamt 29,00 €) sind vom SSC bis zum 23.12.2011 auf das Konto des KFV Salzland einzuzahlen.
006-11-12
Pokalspiel D-Junioren - SSV Grün-Weiß Schadeleben - SV Lok Aschersleben III
Verhandlungsgegenstand: - Nichtantreten zum Pokalspiel
1. Das Pokalspiel wird mit 3:0 Toren für den SV Lok Aschersleben als gewonnen gewertet.
2. Der SSV Grün-Weiß Schadeleben wird zu einer Geldstrafe von 30,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 37,60 € trägt der SSV Grün-Weiß Schadeleben. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 67,60 €) bis zum 07.10.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
005-11-12
Kreisliga, Staffel Nord - SV Blau-Weiß Pretzien - SV Sankt Georg Hecklingen
Verhandlungsgegenstand: - Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter nach Spielende
1. Der SK S.U. wird für die nächsten nach dem Ereignis zur Austragung kommenden 3 Pflichtspiele gesperrt.
2. Der SK S.U. wird unter Mithaftung des Vereins zu einer Geldstrafe von 30,00 € verurteilt.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 181,10 € trägt der SV 90 Sankt Georg Hecklingen. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 211,10 €) bis zum 15.11.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
004-11-12
Krombacher-Kreisklassenpokal - FSV Eiche Pobzig - TSV Preußlitz II
Verhandlungsgegenstand: - Werfen von Blitzknallern durch mitgereiste Zuschauer.
1. Der TSV Preußlitz wird zu einer Geldstrafe von 100,00 € verurteilt.
2. Die Kosten für die am 21.09.2011 ausgefallene Verhandlung in einer Höhe von 102,70 € trägt der TSV Preußlitz.
3. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 47,80 € trägt der TSV Preußlitz. Sie sind zusammen mit den weiteren Kosten (insgesamt 250,50 €) bis zum 15.11.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
003-11-12
2. Kreisklasse, Staffel 1 - Sportfreunde Cörmigk II - FSV Eiche Pobzig
Verhandlungsgegenstand: - Tätlichkeit durch den SK M.M.
- Tätlichkeit durch den SK T.S.
- Unsportliches Verhalten des SK T.S. als Trainer.
1. Der SK M.M. wird für die nächsten nach dem Ereignis zur Austragung kommenden 4 Pflichtspiele gesperrt.
2. Der SK M.M. wird unter Mithaftung des Vereins zu einer Geldstrafe von 40,00 € verurteilt.
3. Der SK T.S: wird für die nächsten nach dem Ereignis zur Austragung kommenden 4 Pflichtspiele gesperrt.
4. Der SK T.S. wird unter Mithaftung des Vereins zu einer Geldstrafe von 40,00 € verurteilt.
5. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 129,80 € tragen die Vereine je zur Hälfte. Sie sind zusammen mit den Geldstrafen (Cörmigk 104,90 €, Pobzig 104,90 €) bis zum 15.11.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
6. Den SF 1921 Cörmigk sind die eingezahlten Gebühren in einer Höhe von 50,00 € zu erstatten. Hierzu teilen Sie der Schatzmeisterin des KFV, SK´in Jutta Hanusa, ihre Bankverbindung mit.
002-11-12
Krombacher-Salzlandpokal - SV Förderstedt - SV Rathmannsdorf
Verhandlungsgegenstand: - Einsatz eines Spielers, der vor Spielbeginn nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen wurde.
1. Das o. g. Pokalspiel wird mit 3:0 Toren für den SV Förderstedt als gewonnen gewertet.
2. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 37,60 € trägt der SV Rathmannsdorf. Sie sind 16.09.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.
001-11-12
Freundschaftsspiel - SG Union Sandersleben - SV 08 Baalberge
Verhandlungsgegenstand: - Einsatz eines nichtspielberechtigten Spielers
1. Der SV 08 Baalberge wird zu einer Geldstrafe von 30,00 € verurteilt.
2. Die Verfahrenskosten in einer Höhe von 37,60 € trägt der SV 09 Baalberge. Sie sind zusammen mit der Geldstrafe (insgesamt 67,60 €) bis zum 26.08.2011 auf das Konto des KFV Fußball Salzland einzuzahlen.